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students@work (AStA Uni Siegen)

Termine

AStA Rat (Sitzungen)
22.03.2010 12:30
Redaktionssitzung Campus TV (Campus TV)
22.03.2010 18:00
Treffen Fool on the Hill (Fool on the Hill)
22.03.2010 18:00
Sitzung FSR 1(2)-4 (FSR 1(2)-4)
25.03.2010 16:00
Redaktionskonferenz Radio Sirup (Radio Sirup)
25.03.2010 18:00
AStA Rat (Sitzungen)
29.03.2010 12:30
Redaktionssitzung Campus TV (Campus TV)
29.03.2010 18:00
Treffen Fool on the Hill (Fool on the Hill)
29.03.2010 18:00
AStA Rat (Sitzungen)
05.04.2010 12:30
Redaktionssitzung Campus TV (Campus TV)
05.04.2010 18:00
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weitere Termine

students@work

Students@work ist ein Gemeinschaftsprojekt des AStA mit der Ver.di-Jugend und der DGD-Jugend. Zu den Öffnungszeiten des Sozialreferates gibt es hier Informationen rund um die studentische Arbeitswelt. Solltet ihr Probleme mit eurem Arbeitgeber, Arbeitsverträgen oder mit dem Arbeitsrecht haben, kommt einfach vorbei.

 

Den Internetauftritt findet ihr unter www.studentsatwork.org und unten schon einmal ein paar Kurzinfos.

 

Arbeitsrecht

Laut der Sozialbefragung des deutschen Studentenwerkes benötigt ein Student durchschnittlich 750€ zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes. Zur Finanzierung eines Studiums gibt es die verschiedensten Lösungen, doch Jobben ist da wohl die naheliegendste, wenn die Eltern es nicht allzu dicke haben.
Dabei gilt es dann all mögliches zu beachten. Im Regelfall gilt, dass sich eure Rechte aus der Art eures Beschäftigungsverhältnisses ergeben. Im Folgenden möchten wir euch hier einen kleinen Überblick verschaffen, der euch vielleicht schon weiterhilft. Falls ihr weitere Fragen habt, beraten wir euch aber auch persönlich und auch wenn ihr einmal Stress mit eurem Arbeitgeber habt, dann sind wir für euch da und werden mit euch gemeinsam eine Lösung finden.

Studentischer Status:

Dieser ermöglicht es Studenten mehr als 400€ pro Monat zu verdienen, ohne Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Wichtig ist, dass euer Studium dabei im Vordergrund steht, das tut es solange ihr nicht mehr als 20h die Woche, oder 26 Wochen im Jahr arbeitet. Die vorlesungsfreie Zeit findet bei dieser Berechnung keine Berücksichtigung. Studenten sind also für Arbeitgeber eine kostengünstige Zielgruppe für die Besetzung von Stellen, ihr solltet immer darauf achten, dass eure Leistung angemessen bezahlt wird und ihr kein Lohndumping unterstützt.

Steuerfreibetrag:

Wer über das Jahr gerechnet, nicht mehr als 7235 € verdient, zahlt keine Steuern oder erhält sämtliche einbehaltene Steuern in voller Höhe, im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt, zurück. Ist der oder die Studierende alleinerziehend oder verheiratet, mit oder ohne Kind, erhöht sich der Betrag entsprechend.

 

Arbeitsverhältnisse:

Aushilfsarbeitsverhältnis: (400€ Job, oder kurzfristige Beschäftigung)

Hiermit sind die so genannten Minijobs gemeint und Beschäftigungsverhältnisse, welche die Dauer von 50 Tagen oder 2 Monaten nicht überschreiten. Hier muss der Student keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen, diese übernimmt der Arbeitgeber. Eine Kündigung kann, wenn in einem Vertrag nicht anders vereinbart, täglich ausgesprochen werden.

Voll-, Teilzeitbeschäftigungen:

Zum Beispiel Jobs mit einer Arbeitszeit von 20h die Woche: hier findet das Arbeitnehmerrecht in vollem Umfang Anwendung, das bedeutet ihr habt ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubs und Weihnachtsgeld. Zudem muss euer Arbeitgeber gesetzliche Kündigungsfristen einhalten.  Seit 1996 besteht auch für Studenten Rentenversicherungspflicht. Sobald der Student über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus jobbt, müssen Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 19,5%, jeweils zur Hälfte vom Studenten und vom Jobgeber, entrichtet werden. D.h., der Arbeitgeber behält 9,55% vom vereinbarten Bruttolohn zur Weiterleitung ein, der Rest ist der Nettolohn. Außerdem kann man sich bei einem regelmäßigen Verdienst über 400€  pro Monat nicht mehr über die Eltern in der Familienversicherung mitversichern, sondern muss ich selbst versichern, hier gibt es jedoch günstige Angebote für Studenten.

Befristete- Unbesfristete Arbeitsverhältnisse:

Ein befristetes Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn eine bestimmte Anzahl von Wochen oder Monaten vereinbart oder ein bestimmter Termin fixiert wird, zu dem das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wird der Job nach Ablauf der Frist einfach fortgesetzt, wandelt es sich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis um, das an eigene gesetztliche Regelungen geknüpft ist (andere Kündigungsfristen, etc.). Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis endet nie automatisch.

Praktika:

Bei einem Praktikum gilt es zu beachten, ob  es sich um ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum handelt. Diese sind nicht Steuer- bzw. Sozialversicherungspflichtig. Ein Praktikum das freiwillig absolviert wird, oder  vor bzw. nach der Immatrikulation abgeleistet  wird unterliegt vollständig der Steuer- und Sozialversicherungspflicht

Jobben und BAföG:

Nicht verheiratete  Studierende ohne Kinder können in einem Zeitraum von 12 Monaten 4226,85€ brutto dazuverdienen, ohne einen Abzug vom BAföG zu riskieren. Das Einkommen während eines Praxissemesters wir gesondert angerechnet. Nicht relevant ist, ob das Einkommen durch selbständige oder unselbständige Arbeit erwirtschaftet wurde. (Promotion Jobs erfordern beispielsweise eine Selbständigkeit – Gewerbeschein).

Noch mehr nützliche Tips rund ums jobben findet ihr zum Beispiel unter:
http://www.studis-online.de/StudInfo/400euro-jobs.php