Befreiung von Studiengebühren
In der Senatssitzung am 20.10. ist dem Antrag der studentischen SenatorInnen zugestimmt worden, die Befreiung von den Studiengebühren, bei Engagement in Studentischen Gremien, von bisher vier auf acht Semster auszuweiten. Diese Regelung gilt ab dem kommenden Sommersemester. Alle Aktiven (etwa in den Fachschaftsräten oder MandatsträgerInnen des Studierendenparlaments) können also ab dem Sommersemester wieder eine Befreiung beantragen, auch wenn sie bereits länger als vier Semester in den Gremien der Verfassten Studierendenschaft tätig sind.