Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages

10. Februar 2011|

Liebe Studierende,

auch zu Beginn des Sommersemester 2011 habt ihr wieder die Möglichkeit einen Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags zu stellen.

Bei allen Studierenden wird anhand der Härtefallordnung die Berechtigung überprüft. Mehr Infos hierzu und die Anträge findet ihr auf der AStA Homepage unter

https://www.asta.uni-siegen.de/de/asta/sozialberatung/ruckerstattung-des-mobilitatsbeitrags/ oder ihr schaut einfach bei uns im Büro vorbei!

Die Frist endet am 31.03.2011 (für Erstsemester verlängert sich die Frist um 4 Wochen nach Immatrikulation).

Beste Grüße,

Euer Sozialreferat

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