Bis zu 200.000€ für Projekte & SHK-Stellen!

20. September 2015|

„Projekte zur Begleitung von Geflüchteten an der Universität Siegen

Die Studierendenschaft sowie das Rektorat der Universität Siegen möchte das vielseitige ehrenamtliche Engagement im Bereich der Geflüchteten-Notunterkunft in der Sporthalle an der Adolf-Reichwein-Straße wie generell für Geflüchtete in Siegen und Umgebung mit bis zu 200.000 Euro unterstützen und ausbauen.

Daher fordern wir Studierende, studentische Gruppen und sonstige engagierte Mitglieder der Universität Siegen auf, bis spätestens 30. September 2015 kurze (ca. 1 DIN-A4 Seite) Projektanträge zu stellen, in denen Sie Ihr Projekt zur sozial-integrativen Unterstützung Geflüchteter vorstellen. Bitte beschreiben Sie, welche Maßnahmen Sie in welchem Zeitraum umsetzen wollen bzw. bereits umgesetzt haben, welchen Bedarf an SHK-Stunden (Personenanzahl und Anzahl an Wochenstunden) Sie dazu benötigen und ob für Anschaffungen Sachmittel benötigt werden.

Anträge senden Sie bitte per E-Mail an: campusidee@uni-siegen.de

Gefördert werden können bis insgesamt maximal 30 Verträge als SHK (studentische Hilfskraft). SHK-Verträge können nur mit Studierenden der Universität Siegen geschlossen werden. Der Umfang von SHK-Verträgen kann zwischen 4 und 19 Stunden pro Woche variieren. Sachmittel können ebenfalls bewilligt werden, wobei deren Höhe im Verhältnis zu den beantragten SHK-Mitteln deutlich niedriger liegen muss.

Jeder Antrag muss mindestens eine zentrale Ansprechpartnerin / einen zentralen Ansprechpartner für das Projekt benennen, die/der während der Projektlaufzeit als Kontaktperson für die Universität Siegen dient. Die Ansprechpartnerin /der Ansprechpartner muss Mitglied der Universität Siegen sein und muss den Antrag in dieser Funktion mit unterzeichnen. Im Falle der Bewilligung meldet die Ansprechpartnerin/ der Ansprechpartner die Personalauswahl innerhalb des Projekts sowie alle etwaigen Veränderungen oder personalrelevanten Angelegenheiten an das Referat Studierendenservice (Frau Fikrili/Frau Düber).

Das Projekt wird zunächst bis Ende des Wintersemesters 2015/16 (31. März 2016) ausgeschrieben. SHK-Verträge werden zunächst für drei Monate erstellt. Bis Ende des Jahres 2015 ist von der Ansprechpartnerin/ dem Ansprechpartner ein kurzer Zwischenbericht (maximal 1 DIN A 4 Seite) zu erstellen und an campusidee@uni-siegen.de zu senden. Auf dessen Grundlage wird von der Vergabekommission über die Verlängerung der SHK-Verträge bis zum Ende der Projektlaufzeit entschieden.

Anfang Oktober wird eine Vergabekommission gebildet, in der drei vom Studierendenparlament gewählte Studierende sowie jeweils ein vom Rektorat und von der Universitätsverwaltung benanntes Mitglied nach dem Mehrheitsprinzip über die Anträge entscheiden werden. Weitere Sachkundige Personen können von der Vergabekommission zur Beratung hinzugezogen werden.“

Quelle: http://www.uni-siegen.de/presse/fluechtlinge/

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