AStA-Anwesenheitsmelder

4. November 2015|

Seit Oktober 2014 ist die Anwesenheitspflicht in NRW für die meisten Veranstaltungen abgeschafft, diese Regelung wird jedoch noch nicht konsequent durchgesetzt. Anwesenheitspflichten widersprechen einem selbstbestimmten Studium und sind nicht vereinbar mit den Lebenswirklichkeiten von Studierenden. Sie dürfen auch bei der Ausführung eines Nebenjobs nicht durch die Kollision von Arbeits- und Veranstaltungszeiten von Seminaren ausgeschlossen
werden. Das Ziel dieses Anwesenheitsmelders ist es in Zusammenarbeit mit den Fachschaftsräten, illegitimen und illegalen Kontrollen ein Ende zu bereiten. Es ist die Aufgabe des AStA, die eingetragenen Kurse zu überprüfen und sich mit den entsprechenden Dozent*innen in Kontakt zu setzen.

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