Vorübergehende Einigung mit VG Wort

16. Dezember 2016|

Bis zum 30.09.2017 kann Moodle wie bisher genutzt werden!

In den vergangenen Tagen fanden Verhandlungen zwischen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) zum Thema Urherberrecht in den Hochschulen statt.

Die Beteiligten haben vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG Wort nach § 52 a UrhG zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen.

Dadurch besteht weiterhin die Möglichkeit Moodle und somit urheberrechtlich geschützte Skripte, Texte und Semesterapparate zu nutzen.
In den nächsten Monaten soll eine für alle Beteiligten praktikable und sachgerechte Lösung entwickelt werden.

Wir rufen erneut dazu auf, eine Lösung zu finden, die nicht zu Lasten der Studierenden gehen wird!

Bei Neuerungen informieren wir euch natürlich sofort.

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