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Auch wenn wir bisher keinen eigenen Personalrat haben, wie z.B. die Berliner Studierenden, gilt für uns natürlich das Arbeitsrecht. Das bedeutet, dass wir z.B. ein Anrecht auf Urlaub sowie auf Krankengeld haben. Zudem gibt es bestimmte Tätigkeiten, für die wir nicht eingesetzt werden dürften (z.B. Sekretariatstätigkeiten) und uns in diesen Fällen auf einen Tarifvertrag einklagen könnten.
Informationen allgemein:
Generelle Informationen über Urlaubsanspruch, Krankengeld, etc. werden wir demnächst hier auf dieser Seite hochladen.
Politische Ziele:
Als SHK / studentisch Beschäftigte ist es nicht immer ganz einfach, denn es gibt keinen Tarifvertrag, der für uns gilt, und keine konkrete Anlaufstelle (z.B. ein Personalrat), die uns berät und auch für unsere Interessen eintritt. Wir machen uns für eine Personalvertretung der studentischen Beschäftigten an der Uni stark und unterstützen die Tarifinitiative, die sich für einen für Studierende geltenden Tarifvertrag stark macht.
Kontaktdaten der SHK-Vertreung:
Universität Siegen
Adolf-Reichwein-Straße 2
57068 Siegen
Telefon: 0271/740-4054
E-Mail: shk-vertretung@uni-siegen.de
Homepage: www.uni-siegen.de/shk-vertretung
Raum: AR-L-011
Infomaterial für arbeitende Studis:
- Urlaubsansprüche von Studentischen Hilfskräften nach den Regelungen des § 3 und 5 Bundesurlaubsgesetz (Universität Siegen)
- Studentische Hilfskräfte: Arbeitsrechtliche Ansprüche (ver.di)
- Richtlinien für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher Hilfskräfte und
studentischer Hilfskräfte an der Universität Siegen (Universität Siegen) - Hinweise zur Sozialversicherung (Universität Siegen)
- Informationsmaterial der IG Metall
- Ratgeber SHK und WHK an Hochschulen (GEW)
- Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- FAQ SHK (Universität Siegen)