Corona FAQ

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Wird es an unserer Universität die sogenannte Freiversuchsregelung auch geben?
Bisher nicht. Unser Rektorat weigert sich bisher noch, aber wir bleiben dran!
 

Gibt es irgendwelche Optionen, wenn ich meinen Drittversuch nicht bestanden habe?
Ja, du kannst bei deinem Prüfungsausschuss einen Antrag auf Wiederholung stellen. Mit der Begründung „Corona“ wird dieser auf alle Fälle bewilligt. 
 

Dürfen Dozierende mich in Zoom-Sitzungen zwingen, die Kamera an zu machen?
Nein, das dürfen sie nicht. 
 

Wie sieht das bei Prüfungen aus? 
Auch hier ist jegliche Art der Kontrolle über die Kamera nicht zulässig. Lediglich zu Beginn der Prüfung könnt ihr aufgefordert werden, euch kurz zu verifizieren. 
 

Darf von den üblichen Prüfungsformen, wie sie im Modulhandbuch stehen, abgewichen werden. 
Ja, die Corona-Schutzmaßnahmen-Verordnung erlaubt das. 
 

Ich habe meinen Erstwohnsitz in Siegen angemeldet, kann ich euch meine Dokumente per Mail schicken, um das Willkommensgeld zu erhalten?
Nein, das geht leider nicht, da wir die Originaldokumente brauchen. Sobald wir das Büro wieder öffnen dürfen, kann man sich über unsere Homepage Termine machen. Du hast allerdings auch ein Jahr Zeit für die Beantragung. 
 

Ich habe zu Hause nicht die räumlichen oder technischen Voraussetzungen, um an einer synchronen schriftlichen Online-Prüfung (z. B. eine Klausur in Echtzeit) teilzunehmen. Kann ich die Klausur in einem PC-Pool der Universität schreiben?
Ja, das geht. Melde dich hierzu unter corona-pruefungen@uni-siegen.de und nenne den Tag und Zeitpunkt, zu dem die Prüfung stattfindet. Du bekommst dann einen Raum zugewiesen.
Die Uni weißt jedoch dringend darauf hin, dass diese Möglichkeit nur von Studierenden genutzt wird, die wirklich keine andere Möglichkeit haben, als in der Universität zu schreiben, da die Zahl der Plätze begrenzt ist.