{"id":4429,"date":"2014-02-26T22:37:17","date_gmt":"2014-02-26T20:37:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.asta.uni-siegen.de\/asta\/?page_id=4429"},"modified":"2018-09-18T20:25:46","modified_gmt":"2018-09-18T18:25:46","slug":"stellungnahme-hzg","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.asta.uni-siegen.de\/index.php\/about\/euer-asta\/stellungnahme-hzg\/","title":{"rendered":"Stellungnahme HZG"},"content":{"rendered":"<p dir=\"ltr\" style=\"text-align: justify\">Der Referentenentwurf des \u201cHochschulzukunftsgesetzes\u201d greift wichtige Themen auf, die f\u00fcr eine positive Entwicklung der Hochschullandschaft in NRW sorgen k\u00f6nnten. Dazu geh\u00f6ren eine gr\u00f6\u00dfere Mitwirkung von Studierenden an demokratischen Prozessen an der Hochschule, eine Vertretung von studentischen Besch\u00e4ftigten an der Hochschule, sowie verschiedene Gleichstellungsaspekte. Allerdings ist zu kritisieren, dass diese Ans\u00e4tze oft nicht weitgehend genug sind und an vielen Stellen konkretisiert werden m\u00fcssen. Unscharfe Formulierungen lassen einen zu gro\u00dfen Interpretationsspielraum und bei einigen Punkten m\u00fcssen Hochschulen in die Pflicht genommen werden, diese verpflichtent umzusetzen.<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/www.asta.uni-koeln.de\/wp-content\/uploads\/2014\/02\/LAT-NRW-Stellungnahme-HZG-Sankt-Augustin-19-Feb-2014.pdf\">Stellungnahme des Landes-ASten-Treffens NRW<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.asta.uni-siegen.de\/about\/euer-asta\/stellungnahme-hzg\/\">Ausf\u00fchrliche AStA-Stellungnahme<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/www.wissenschaft.nrw.de\/fileadmin\/Medien\/Dokumente\/Hochschule\/Gesetze\/Referentenentwurf_Hochschulzukunftsgesetz.pdf\">Referentenentwurf zum Hochschulzukunftsgesetz<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 3, Abs. 1<\/strong>\u00a0Es sollte ausformuliert werden was unter \u201cguter wissenschaftlicher Praxis\u201d zu verstehen ist &#8211; eine gute wissenschaftliche Praxis setzt sichere, dass hei\u00dft nicht prek\u00e4re, Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse f\u00fcr angehende und etablierte Wissenschaftler*innen voraus. Dazu geh\u00f6ren, neben einer angemessenen, existenzsichernden Verg\u00fctung ebenso angemessene Arbeitszeiten sowie eine entsprechend gute Ausstattung der Hochschulen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 3, Abs. 3<\/strong>\u00a0Online-Lehrangebote sind als zus\u00e4tzliche Angebote neben den Pr\u00e4senzveranstaltungen eine Chance f\u00fcr Studierende ihr Studium besser selbst zu bestimmen. Nicht immer ist es f\u00fcr Studierende m\u00f6glich an jeder Veranstaltung teilzunehmen, ob auf Grund von Krankheit, Beruf, Kindern oder Pflege von Angeh\u00f6rigen. Jedoch muss unbedingt festgeschrieben werden, dass solche Angebote Pr\u00e4senzveranstaltungen nicht ersetzen d\u00fcrfen, da sonst die Diskussionen \u00fcber die Inhalte der Veranstaltungen, die zu einem kritischen Verst\u00e4ndnis beitragen, wegfallen w\u00fcrden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 3, Abs. 4<\/strong>\u00a0Auch hier fehlt eine Definition der \u201cguten Besch\u00e4ftigungsbedingungen\u201d.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 6, Abs. 6<\/strong>\u00a0Die Formulierung sollte zu einer \u201cechten\u201d Zivilklausel ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 6, Abs. 3<\/strong>\u00a0Da Leistungen, die in den Hochschulvertr\u00e4gen beschlossen wurden, zum Teil schwierig zu messen sind, d\u00fcrfen diese nicht an Sanktionen (speziell finanzieller Natur) gekoppelt werden , welche Einfluss auf die Lehre und Wissenschaft haben k\u00f6nnten.<br \/>\nDurch konkrete Leistungsziele und leistungsorientierte Mittelvergabe wird das Konkurrenzstreben zwischen den Hochschulen nur weiter forciert, welche der Autonomie der Hochschulen diametral entgegensteht. Das ist f\u00fcr uns nicht tragbar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 8, Abs. 5<\/strong>\u00a0Eine Evaluation muss freiwillig sein. Ehemalige m\u00fcssen ihr Einverst\u00e4ndnis geben, wenn ihre Daten f\u00fcr die Qualit\u00e4tssicherung genutzt werden sollen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 9, Abs. 1<\/strong>\u00a0\u00a0Wir lehnen den Hochschulrat als Organ der Hochschule ab. Daher sollten seine Mitglieder auch nicht als Mitglieder der Hochschule anerkannt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 11, Abs. 1<\/strong>\u00a0Positiv werten wir die Umbenennung der weiteren Mitarbeiter zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Technik und Verwaltung, ebenso die Aufnahme der Gruppe der Doktorand*innen als neue Statusgruppe an den Hochschulen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a711b<\/strong>\u00a0Wir begr\u00fc\u00dfen die Einf\u00fchrung einer Mitgliederinitiative als weitere M\u00f6glichkeit der demokratischen Mitwirkung, wobei ein Antrag, der von 1% der jeweiligen Statusgruppe unterzeichnet wurde, ausreichen muss.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a711c<\/strong>\u00a0Zwar begr\u00fc\u00dfen wir die Bem\u00fchungen der geschlechtergerechten Zusammensetzung von Gremien, allerdings ist es fraglich, ob eine parit\u00e4tische Besetzung von Gremien daf\u00fcr ausreichend geeignet ist, da die meisten Gremien durch Personenwahlen besetzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 14, 21<\/strong>\u00a0Wir lehnen den Hochschulrat als demokratisch nicht legitimiertes Gremium ab. Anstatt die Autonomie zu f\u00f6rdern, wird diese mit der Einsetzung dieses Gremiums unterminiert. Daher ist auch die Hochschulwahlversammlung unn\u00f6tig. Der Senat soll die Aufgaben des Hochschulrats wieder \u00fcbernehmen und das Pr\u00e4sidium w\u00e4hlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 22<\/strong>\u00a0Wir begr\u00fc\u00dfen die parit\u00e4tische Besetzung des Senats. Diese muss zwingend in den Grundordnungen der Hochschulen festgeschrieben werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 24, Abs. 1<\/strong>\u00a0Der erste Satz sollte gestrichen werden, da dadurch nicht nur frauenspezifische Belange abgedeckt werden, sondern geschlechtsspezifische. So werden auch Menschen vertreten, die sich nicht in das bin\u00e4re Geschlechtermodell einordnen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 30<\/strong>\u00a0Die \u00dcberschrift sollte gegendert werden (Lehrer*innenbildung)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 37, Abs. 1<\/strong>\u00a0Die Berufungskommission darf durch den*die Pr\u00e4sident*in nicht \u00fcbergangen werden. Sollte es Unstimmigkeiten zwischen dem Vorschlag des Fachbereichs und der Berufung des*der Pr\u00e4sident*in geben, ist der Senat einzuschalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 37a<\/strong>\u00a0Das Kaskadenmodell ist zwar ein erster Schritt f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung der Chancengerechtigkeit bei der Berufung von Professor*innen, allerdings reicht dies nicht vollkommen aus. Es sollte zus\u00e4tzlich gesetzlich festgeschrieben werden, dass bei gleicher Qualifikation auf die parit\u00e4tische Besetzung der Stellen geachtet werden muss.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 38, Abs. 1<\/strong>\u00a0\u00dcber Ausnahmef\u00e4lle f\u00fcr eine Ausschreibung sollte der Senat entscheiden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 46a<\/strong>\u00a0Die Einf\u00fchrung einer Vertretung f\u00fcr die Belange studentischer Hilfskr\u00e4fte ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. W\u00fcnschenswerter w\u00e4re ein Personalrat, der aus den Reihen der studentischen Hilfskr\u00e4fte gew\u00e4hlt w\u00fcrde statt einer einzigen bestellten Person.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 48, Abs. 9<\/strong>\u00a0Jeder Mensch mit einer Hochschulzugangsberechtigung muss an einer Hochschule studieren k\u00f6nnen. Dabei darf es keinerlei Testverfahren geben, das Menschen vor dem Studium an der Einschreibung hindert. Tests, welche die Eignung pr\u00fcfen sollen, m\u00fcssen freiwillig sein und auch noch nach Beginn des Studiums noch m\u00f6glich sein (beispielsweise in den ersten beiden Semestern). Die Kosten f\u00fcr solche Testverfahren m\u00fcssen von der Hochschule getragen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 49 Abs. 4<\/strong>\u00a0Ein Studium mit einer beruflichen Qualifizierung sollte durch Testverfahren auch in fachfremden Studieng\u00e4ngen m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 51 2h<\/strong>\u00a0Eine Exmatrikulation auf Grund von einer \u00dcberschreitung der Regelstudienzeit oder nicht bestandenen Pr\u00fcfungen ist abzulehnen. Einzelf\u00e4lle brauchen keine gesetzliche Regelung. Studierende sollen frei und selbstbestimmt studieren k\u00f6nnen, das Studium darf nicht durch zeitlichen Druck beschr\u00e4nkt werden. Durch eine solche Exmatrikulationsm\u00f6glichkeit w\u00fcrde fachfremdes Engagement innerhalb und au\u00dferhalb der Universit\u00e4t verhindert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 52a<\/strong>\u00a0Eine Freistellung der Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung vom Dienst- oder Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis sollte im Gesetz geregelt werden und nicht in den einzelnen Grundordnungen der Hochschulen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 53, Abs. 2<\/strong>\u00a0Wir begr\u00fc\u00dfen die Umbenennung zum Studierendenwerk.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 58, Abs. 2<\/strong>\u00a0Hier sollten die Grunds\u00e4tze guter wissenschaftlicher Lehre ausformuliert werden oder einen Verweis darauf, wo diese Grunds\u00e4tze niedergeschrieben sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 58, Abs. 6<\/strong>\u00a0Aus tierschutzrechtlichen Gr\u00fcnden bef\u00fcrworten wir die Aufnahme dieses Absatzes in das Hochschulgesetz.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 58, Abs. 7<\/strong>\u00a0Eine verpflichtende Studienfachberatung bringt den Studierenden und der Hochschule nichts, au\u00dfer weiteren b\u00fcrokratischen Aufwand. Die Anonymit\u00e4t der Studierenden kann nicht durch ein einmaliges Gespr\u00e4ch mit einem*einer Studienfachberater*in aufgebrochen werden, sondern es bedarf kleinerer Lehrveranstaltungen und eine besserer Betreuungsquoten von Lehrenden und Studierenden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 58, Abs. 8<\/strong>\u00a0F\u00fcr die Lehrer*innenausbildung sollen Hochschulen und Schulen gleichberechtigt beteiligt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 59, Abs. 2<\/strong>\u00a0Es sollte nochmal ausformuliert werden, wer auf den Besuch der Lehrveranstaltung \u201czu diesem Zeitpunkt\u201d angewiesen ist, da dies sowohl Studierende in h\u00f6heren Semestern, aber auch Studierende, die sich in dem Semster befinden, f\u00fcr welches die Veranstaltung geplant ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 61<\/strong>\u00a0Der Begriff der Regelstudienzeit sollte durch einen anderen Begriff ersetzt werden, der allein die Hochschulen dazu verpflichtet, das Studium in dieser Zeit studierbar zu machen, also eher eine Mindeststudienzeit f\u00fcr die Studierenden darstellt. Die Regelstudienzeit setzt die Studierenden unter Druck in dieser Zeit ihr Studium zu beenden, da sonst eine Vielzahl an Konsequenzen folgen k\u00f6nnten (BAf\u00f6G, Hindernis bei Bewerbungen).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 62, Abs. 3<\/strong>\u00a0Auch weiterbildende Studieng\u00e4nge m\u00fcssen geb\u00fchrenfrei sein, da jegliche Formen von Bildungsgeb\u00fchren ein Hindernis darstellen und somit abzulehnen sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 62a<\/strong>\u00a0Das Teilzeitstudium ist grunds\u00e4tzlich zu bef\u00fcrworten, da dies vor allem f\u00fcr arbeitende Studierende, Studierende mit Kinder, Studierende, die Angeh\u00f6rige pflegen oder aus einem anderen Grund ihr Studium nicht in Vollzeit studieren k\u00f6nnen, eine M\u00f6glichkeit ist, einen Hochschulabschluss zu erreichen. Daf\u00fcr ist eine BAf\u00f6G-Reform n\u00f6tig, da Teilzeitstudierende derzeit keinen Anspruch auf BAf\u00f6G haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 63, Abs. 2<\/strong>\u00a0Diese \u00c4nderung kann dazu f\u00fchren, dass man in den ersten beiden Semestern keine oder eine begrenzte Auswahlm\u00f6glichkeit von Kursen hat. Besser w\u00e4re es, wenn man w\u00e4hrend des ganzen Studiums die M\u00f6glichkeit h\u00e4tte eine bestimmte Anzahl von Noten ausklammern zu lassen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 63, Abs. 7<\/strong>\u00a0Dies stellt eine Verbesserung zu der bisherigen Situation dar, jedoch sollte ein \u201cnormales\u201d \u00e4rztliches Attest ausreichen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 63, Abs. 8<\/strong>\u00a0Diese Kompetenz sollte besser in den Senat verlegt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 64, Abs. 2a<\/strong>\u00a0Wir begr\u00fc\u00dfen sehr, dass die Anwesenheitspflicht durch diesen Absatz abgeschafft wird. Eine Ausweitung auf Studienleistungen w\u00e4re ebenfalls sinnvoll.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a7 70<\/strong>\u00a0Forschungsergebnisse sollten nach einer bestimmten Zeit immer ver\u00f6ffentlicht werden. Desweiteren sollten Hochschulen \u00f6ffentlich \u00fcber Forschungsvorhaben und &#8211; Schwerpunkte berichten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>\u00a771<\/strong>\u00a0Um die Freiheit von Forschung und Lehre zu gew\u00e4hrleisten, fordern wir eine bedarfsgerechte Ausfinanzierung der Hochschulen, welche Drittmittel \u00fcberfl\u00fcssig macht.<\/p>\n ","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Referentenentwurf des \u201cHochschulzukunftsgesetzes\u201d greift wichtige Themen auf, die f\u00fcr eine positive Entwicklung der Hochschullandschaft in NRW sorgen k\u00f6nnten. Dazu geh\u00f6ren eine gr\u00f6\u00dfere Mitwirkung von Studierenden an demokratischen Prozessen an der Hochschule, eine Vertretung von studentischen Besch\u00e4ftigten an der Hochschule, sowie verschiedene Gleichstellungsaspekte. 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