Auslauffrist für altes Lehramt verlängert
Und auf einmal ging alles ganz schnell. Das Landeskabinett hat die Verlängerung der Auslauffristen für das alte Lehramt im ‚Entwurf zur Änderung des Lehrerausbildungs-gesetzes‘ beschlossen. Ob die Entscheidung auch Auswirkungen auf die Frist zur letzten Anmeldung des Zwischenprüfungszeugnisses haben wird, klären wir in den nächsten Tagen.
Auch einige Lateingeplagten dürfen sich freuen. In der PM des Ministeriums heißt es:
„Die Mindestanforderungen an die Lateinkenntnisse fürLehramtsstudierende des Lehramts an Gymnasien und Gesamtschulen werden den heutigen schulischen Unterrichtsanforderungen angepasst: Lateinkenntnisse müssen in den Fächern der modernen Fremdsprachen nicht mehr zwingend nachgewiesen werden; in den Fächern Geschichte und Philosophie/Praktische Philosophie reicht fortan das Niveau des kleinen Latinums aus.“
Auf Grund der Mehrheitsverhältnisse im Landtag ist es unwahrscheinlich, dass der Entwurf abgelehnt wird. Ein dickes „Danke“ an alle Aktiven in den vergangenen Monaten und Jahren.
Jetzt beruhigen und den Abschluss machen. 🙂
Für mich persönlich wäre es wichtig zu wissen, ob sich die Frist bezüglich des Zwischenzeugnisses auch verlängert…
Über eine positive Antwort würde ich mich sehr freuen!