ich habe eine Frage über die Frist des Studiums für einen ausländischen Student. Ich habe vor kurz in Rathaus gegangen um meines Visum zu verlängern. Der Mitarbeiter im Rathaus sagte, dass die Frist des Materstudiums für ausländischen Studenten maximal 7 Semeter beträgt. Es sei unmöglch, dass man nach 7 Semester wegen des Masterstudiums das Visum in Deutschland verlängern kann.
Ich möchte gern fragen. Gibt es in deutsche Gesetz eine bestimmte Frist für das Masterstudium für die nicht-euländischen Studienten? Ich habe es in die Aufenthaltsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16.html) das nicht gelesen. Könnten Sie bitte mir helfen?
Vielen Dank für Ihre Bemühung und
Mit freundlichen Grüßen.
Guten Tag,
ich habe eine Frage über die Frist des Studiums für einen ausländischen Student. Ich habe vor kurz in Rathaus gegangen um meines Visum zu verlängern. Der Mitarbeiter im Rathaus sagte, dass die Frist des Materstudiums für ausländischen Studenten maximal 7 Semeter beträgt. Es sei unmöglch, dass man nach 7 Semester wegen des Masterstudiums das Visum in Deutschland verlängern kann.
Ich möchte gern fragen. Gibt es in deutsche Gesetz eine bestimmte Frist für das Masterstudium für die nicht-euländischen Studienten? Ich habe es in die Aufenthaltsgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16.html) das nicht gelesen. Könnten Sie bitte mir helfen?
Vielen Dank für Ihre Bemühung und
Mit freundlichen Grüßen.