Frequently Asked Questions (FAQ)

Deutsch

Fragen zum Semesterticket

Falls ihr Erstsemester seid, dürft ihr im regionalen Bereich früher fahren, als auf dem
Ticket abgedruckt ist, da ihr eventuell Vorkurse belegen müsst. Das lokale Semesterticket ist „mit einem Monat Vorlauf vor dem jeweiligen Semesterbeginn“
gültig (siehe Anlage 22 „Bestimmungen für die Ausgabe, Anerkennung und Abrechnung eines SemesterTicketsfür Studierende der Universität Siegen.“ der
Tarifbestimmungen). Wichtig ist, dass ihr als Nachweis für das 1. Fachsemester eine aktuell gültige Studienbescheinigung mitführt.
Diese könnt bzw. müsst ihr euch über Unisono ausdrucken.

Infos zum Semesterticket

Infos bei der VGWS

Infos der ZWS

Wer erstmalig seinen Wohnsitz nach Siegen verlagert, bekommt gegen Vorlage der Meldebescheinigung (die man bei Eintragen des Erstwohnsitzes bei der Stadt bekommt) und des aktuellen Studierendenausweises, den Betrag, der zur Zeit für das „regionale Semesterticket“ aufgewendet wird, erstattet. Bringt uns die Unterlagen ins AStA-Büro und wir überweisen euch den Betrag binnen 14 Tagen.Das geht nur bis maximal ein Jahr nach der Wohnsitzerstanmeldung.

Infos zum Semesterticket

Neue Tickets und Studiausweise werden bei den Sachbearbeitenden im Student Service Center (SSC) am Adolf-Reichwein-Campus ausgestellt und kosten jeweils 10€.

Studierendensekretariat

Nein! Es ist auch nicht möglich das Ticket zu verleihen, da es nur in Verbindung mit deinem Lichtbildausweis gültig ist.

Nein. Es besteht allerdings die Möglichkeit den Mobilitätsbeitrag – den Teil des Semesterbeitrags, der das Semesterticket betrifft – zurückerstattet zu bekommen. Dafür musst du einen Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags (auch Härtefallantrag genannt) stellen. Diesen Antrag kannst du jedes Semester stellen. Du findest ihn auf unserer Homepage oder ausgedruckt bei uns im Büro. Bitte beachte dabei die jeweilige Frist (i.d.R. der Freitag vor Beginn des jeweiligen Semesters).
Entschieden wird auf Grundlage deines Einkommens und deiner Ausgaben. Solltest du ein zu hohes Einkommen haben, würde dein Antrag abgelehnt.
Die Rückerstattung finanziert sich durch den sogenannten “Soli-Beitrag”, der Teil des Semesterbeitrags ist. Nähere Infos findest du in der Härtefallordnung.

Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages

Härtefallordnung

Rückerstattung des Mobilitätsbeitrages

Wir benötigen von dir neben den Angaben auf dem Antrag selbst eine Studienbescheinigung des jeweiligen Semesters, den Nachweis über deinen Krankenkassenbeitrag, den Nachweis über deine monatliche Miete und (ganz wichtig!) Nachweise über dein Einkommen der letzten 6 Monate. Dies kann durch Lohnabrechnungen, BAföG-Bescheide, Finanzierungserklärungen der Eltern/Verwandten, Kontoauszüge usw. geschehen – Hauptsache wir können alles nachvollziehen. Sollte etwas davon fehlen, wird der Antrag wegen Unvollständigkeit abgelehnt. Reicht den Antrag daher am besten persönlich ein, damit wir nochmal drüberschauen und ihn auf Vollständigkeit überprüfen können.

Nein. Die Verträge mit den Verkehrsbetrieben beruhen auf dem Solidaritätsprinzip: Wir bekommen das Semesterticket zu solch günstigen Konditionen, weil alle mit im Boot sitzen. Der Großteil der Studierenden ist darauf angewiesen. Wäre das Semesterticket freiwillig, so würde es für alle anderen viel teurer. Die einzige Möglichkeit, das Geld wiederzubekommen, läuft über den Antrag auf Rückerstattung des Mobilitätsbeitrags (s.o.)

Fragen zur Verfassten Studierendenschaft

1. Schritt: Das schreiben einer Satzung.
2. Schritt: Eine   Autonome Fachschaften-Koordination (AFsK) einberufen lassen. Dies ist ein vom AStA unabhängiges Gremium, dass von Fachschaftsräten und bestehenden studentischen Initiativen einberufen werden kann. Wende dich hierfür am Besten einfach an deinen Fachschaftsrat.
3. Schritt: Die AFsK wird deine Initiative nach Prüfung dem Studierendenparlament (StuPa) vorschlagen, wo über deine Initiative abgestimmt und diese im letzten Schritt als Teil der Studierendenschaft anerkannt wird.

Der Monitor ist durch den Umzug leider aktuell nicht aktiv. Sobald er wieder aktiv ist, gilt folgendes Prozedere: Schickt uns einfach die gewünschte Grafik (im Idealfall in den Maßen 1920 x 1080 px – und vor allem das Querformat) zu, dann spielen wir den Flyer gerne auf den Monitor. Eine Vorlage bekommt ihr auch bei uns, schreibt uns einfach eine Mail.

In Siegen gibt es mehrere Burschenschaften und studentische Verbindungen. Wenn du dich nicht auf die einseitige Darstellung der Burschenschaften selbst verlassen willst, empfehlen wir dir einen Blick in unseren Informationsreader “Studentenverbindungen – (k)ein regionales Problem?”. Dieser bemüht sich um eine kritische und wissenschaftliche Herangehensweise an das Thema.

Informationsreader zu Studentenverbindungen

Als studentische Initiativen, autonome Referate oder studentischen Gruppen habt ihr immer die Möglichkeit Seminarräume für konkrete Veranstaltungen zu buchen. In der Regel klappt das über den AStA schneller, ihr könnt das aber auch selber machen.
Eine weitere Möglichkeit ist der Raum der VS. Der ist hinter dem AStA-Shop, links neben der Mensa. Um diesen Raum zu buchen, müsst ihr nur kurz im AStA Büro vorbei kommen und wir gucken zusammen, ob der Raum noch frei ist.

Fragen zu Beglaubigungen

Grundsätzlich können alle Dokumente, die im universitären Kontext erstellt wurden und stehen, und zudem auf Deutsch sind, von uns beglaubigt werden. Ihr könnt auch offizielle Übersetzung (d.h. von staatlich anerkannten Übersetzungsbüros) bei uns beglaubigen lassen. Wichtig ist, dass wir keine Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass etc.) beglaubigen können. Möglich ist das Dienstags und Mittwoch von 9:30 Uhr bis 15:30 Uhr sowie Donnerstag von 9:30

Unsere Öffnungszeiten

Die evangelische Kirche in Weidenau kann euch weiterhelfen.

Fragen zum BAföG und zur Krankenversicherung

Erstantrag:
– Formblatt 1
– Anlage zu Formblatt 1 (schulischer Werdegang)
– Das sogenannte Formblatt 2 (Immatrikulationsbescheinungung aus dem LSF)
– Formblatt 3 2x (für jedes Elternteil ein Formblatt)

Folgeantrag bis 4. Semester oder ab dem 6. Semester:
– Formblatt 1
– Formblatt 2 (Studibescheinigung aus dem LSF)
– Formblatt 3 2x (für jedes Elternteil ein Formblatt)

Folgeantrag im 5. Fachsemester:
– Formblatt 1
– Formblatt 2 (Studibescheinigung aus dem LSF)
– Formblatt 3 2x (für jedes Elternteil ein Formblatt)
– Formblatt 5 (Leistungsbescheinungung/Übersicht aus dem LSF)!

Mehr Infos erhaltet ihr hier

Nein! Das ist nicht möglich, da du zu Beginn deines Studiums eine Verzichtserklärung der gesetzlichen Krankenkassen unterschreibst. Das bedeutet, du musst bis Ende(!) deines Studiums (Bachelor und Master) privat versichert bleiben, auch wenn du 25 Jahre alt bist.
Wichtig: Wenn du deine Krankenkasse wechselst, musst du dies umgehend der Universität mitteilen, sonst können Konsequenzen folgen wie z.B. die Exmatrikulation.