Krankenkassenbeiträge für Studierende steigen zum Sommersemester um 21 Prozent

10. Januar 2011|

BAföG-Erhöhung wird dadurch aufgezehrt. AStA fordert automatische Anpassung des BAföG

Mit 64,77 Euro schlägt ab dem Sommersemester der Beitrag zur Krankenversicherung für Studierende zu Buche. Damit müssen die Studis eine Steigerung der Kosten für die Krankenversicherung von 21 Prozent verkraften. Die nach langem Ringen zwischen Bundestag und Bundesrat im Herbst 2010 beschlossene Erhöhung des BAföG ist dadurch bereits wieder aufgezehrt. „Am Ende des Tages stehen die Studierenden wieder genauso schlecht da wie vorher. Die BAföG Erhöhung hat durch die gleichzeitige Anhebung der Krankenkassenbeiträge nicht dafür gesorgt, dass sie wieder mehr Geld in der Tasche haben. Die Bundesregierung scheint keinen Wert auf eine solide Studienfinanzierung zu legen“, so AStA-Vorsitzender Julian Hopmann. Durchschnittlich hätten sich Förderungsberechtigte über 13 Euro mehr freuen können; der BAföG Höchstsatz liegt nach der Erhöhung bei 670 Euro.

Besonders hart trifft die neue Beitragsregelung die Studierenden ohne Förderungsanspruch, denn sie haben faktisch mehr Ausgaben. Auch Studis, die älter sind als 30 Jahre sind oder das 14 Semester vollendet haben, werden zur Kasse gebeten: 126,90 Euro kostet für sie nun der Beitrag zur Krankenversicherung.

Der AStA fordert zum Ausgleich der Mehrkosten für die faktische Anpassung an die Lebenshaltungskosten von Studierenden eine weitere Erhöhung des BAföG. „Ein jährlich durchgeführter, automatischer Mechanismus zur Angleichung der BAföG-Sätze an die Lebenshaltungskosten von Studierenden würde eine solche Farce verhindern“, so Hopmann abschließend.

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