Wahlen ungültig – was nun?

12. Juli 2014|

Viele von euch werden es mitbekommen haben,ob bereits am Wahlstand selbst oder durch die in der Wahlwoche aufgekommene Diskussion in den sozialen Netzwerken sowie durch die Berichterstattung in den studentischen Medien: die Wahl zum StuPa verlief nicht ordnungsgemäß. Dafür gibt es vier entscheidende Gründe bzw. Fehler auf den ausgehändigten Wahlzetteln: Weder (1.) das zu wählende Organ, (2.) die Fakultät der Kandidierenden noch (3.) die Möglichkeit der Stimmenthaltung sowie (4.) die der Listenwahl wurden auf dem StuPa-Stimmzettel kenntlich gemacht.
Das Studierendenparlament hat in seiner Sitzung am 05. Juli beschlossen, den Wahlausschuss zu entlassen. Mitglieder dieses Gremiums – vom gesamten StuPa benannt, aus sieben Mitgliedern bestehend und für die Durchführung der Wahlen verantwortlich – waren ebenfalls auf der Sitzung anwesend und baten um ihre Absetzung, unter anderem, weil einzelne Mitglieder massiv beleidigt und unter Druck gesetzt wurden. Allerdings stand ebenso das Angebot, dass der Ausschuss auf ausdrücklichen Wunsch des StuPas seiner Pflicht nachkommen würde, eine „ordentliche Wahl“ durchzuführen. Gleichzeitig machte aber auch klar, dass er sich aufgrund der Beleidigungen befangen fühle.
Einige der bereits im Vorfeld der Sitzung von verschiedenen Listen verfassten Stellungnahmen wurden durch die in der Sitzung vorgetragenen Bedenken teilweise entkräftet und so diskutierte das Studierendenparlament in Folge derer verschiedene Möglichkeiten, wann die Wahlen wiederholt werden könnten. Schließlich wurde ein Antrag formuliert, in dem eine Neuwahl im kommenden Wintersemester gefordert wurde, weitergehend die Voraussetzung, dass auch (soweit möglich) kommende Erstsemesterstudierende wählen dürfen.
Im Wortlaut klang der von Verena Meis (listenlos) gestellte Antrag wie folgt: „Das StuPa möge beschließen den aktuellen Wahlausschuss von seinem Amt zu entheben, diesen für ihren Aufwand zu entschädigen, schnellstmöglich einen neuen Wahlausschuss einzusetzen und Neuwahlen im Wintersemester unter Berücksichtigung der Wahlberechtigung der Erstsemesterstudierenden anzusetzen. Den genauen Termin setzt das StuPa fest“, womöglich schon auf der nächsten Sitzung am 23. Juli um 18 Uhr (StuPa-Sitzungen sind übrigens in der Regel öffentlich).
Gegen eine Wahlwiederholung in der Woche vom 14. bis 18. Juli sprach die Befürchtung, eine noch geringere Wahlbeteiligung als ohnehin schon zu riskieren (bei der letzten Wahl lag diese bei 10,7%). Einem neuen Wahlausschuss wäre es zudem, in der Kürze der Zeit, nicht möglich gewesen, eine Neuwahl noch im Juli durchzuführen.
Bei der Abstimmung über den genannten Antrag verließen vier AStA-Referent*innen wegen Befangenheit demonstrativ den Raum, um die Entscheidung,die letztendlich zu einer verlängerten Legislatur führt, nicht zu beeinflussen.

Markus / Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

→ Info des AStA Juli 2014

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