Hallo liebes Asta Team,
Mein Freund und ich studieren im 6. Semester an der Universität Siegen und haben uns im November 2014 in Siegen als Erstwohnsitz gemeldet. Von der Rückerstattung haben wir erst vor kurzem erfahren. Ist es dann noch möglich die Rückerstattung trotzdem noch zu bekommen ?
Ich habe letzten Monat angefangen zu studieren und habe nun bei der Ummeldung erfahren, da dies mein Erstwohnsitz hier in Siegen ist, dass ich ein Teil der Kosten für das Semesterticket zurückerstattet bekomme.
Nun habe ich leide die Anmeldebestätigung für die Ummeldung dummerweise verloren und/oder kann sie nicht mehr finden.
Würde auch das Vorzeigen einer Meldebescheinigung reichen ?
Hallo Marcel,
Leider reicht deine Meldebescheinigung nicht aus, allerdings ist es möglich sich seine Anmeldebestätigung noch einmal von der Stadt austellen zu lassen. Am besten gehst du zum Bürgerbüro und fragst dort nach, in der Regel ist das kein Problem, allerdings könnten hierbei Kosten anfallen.
Wenn dies erledigt ist, komm einfach in unser Büro und wir erstatten dir den Mobilitärsbeitrag.
Hallo Lisa,
bis auf den Betrag, der dir zurückerstattet wird, hat sich nichts geändert.
Du musst nur mit deiner Anmeldebescheingung, deinem Studi-Ausweis und deiner Bankverbindung ins AStA Büro kommen und wir erledigen den Rest.
Wichtig ist, dass du noch nie vorher in Siegen gewohnt hast, du hier deinen Erstwohnsitz angemeldet hast und das ganze noch nicht länger als ein Jahr zurück liegt.
ich liege 3 Monate über dem Jahr und ihr habt mir gesagt, dass dies eine Regelung von der Stadt Siegen sei, als ich jedoch im Rathaus angerufen habe, wussten die nichts von einer Zeitfrist.
Hallo Max,
Das wissen auch meistens nur die Leute, die die Abrechnungen machen. Wir können wirklich nur Ummeldung, die nicht älter als 12 Monate sind annehmen.
Hallo liebes Asta Team,
Mein Freund und ich studieren im 6. Semester an der Universität Siegen und haben uns im November 2014 in Siegen als Erstwohnsitz gemeldet. Von der Rückerstattung haben wir erst vor kurzem erfahren. Ist es dann noch möglich die Rückerstattung trotzdem noch zu bekommen ?
Liebe Grüße
Rebecca Gerullies
Hallo Rebecca,
leider geht es nur ein Jahr rückwirkend, das ist eine Bedingung der Stadt, welche das Geld auszahlt.
Liebe Grüße,
dein
AStA
Guten Tag,
Ich habe letzten Monat angefangen zu studieren und habe nun bei der Ummeldung erfahren, da dies mein Erstwohnsitz hier in Siegen ist, dass ich ein Teil der Kosten für das Semesterticket zurückerstattet bekomme.
Nun habe ich leide die Anmeldebestätigung für die Ummeldung dummerweise verloren und/oder kann sie nicht mehr finden.
Würde auch das Vorzeigen einer Meldebescheinigung reichen ?
Hallo Marcel,
Leider reicht deine Meldebescheinigung nicht aus, allerdings ist es möglich sich seine Anmeldebestätigung noch einmal von der Stadt austellen zu lassen. Am besten gehst du zum Bürgerbüro und fragst dort nach, in der Regel ist das kein Problem, allerdings könnten hierbei Kosten anfallen.
Wenn dies erledigt ist, komm einfach in unser Büro und wir erstatten dir den Mobilitärsbeitrag.
Liebe Grüße,
Dein Asta
Hey 🙂
Ist das ganze noch aktuell?
Hallo Lisa,
bis auf den Betrag, der dir zurückerstattet wird, hat sich nichts geändert.
Du musst nur mit deiner Anmeldebescheingung, deinem Studi-Ausweis und deiner Bankverbindung ins AStA Büro kommen und wir erledigen den Rest.
Wichtig ist, dass du noch nie vorher in Siegen gewohnt hast, du hier deinen Erstwohnsitz angemeldet hast und das ganze noch nicht länger als ein Jahr zurück liegt.
Hallo AStA Team,
ich liege 3 Monate über dem Jahr und ihr habt mir gesagt, dass dies eine Regelung von der Stadt Siegen sei, als ich jedoch im Rathaus angerufen habe, wussten die nichts von einer Zeitfrist.
Hallo Max,
Das wissen auch meistens nur die Leute, die die Abrechnungen machen. Wir können wirklich nur Ummeldung, die nicht älter als 12 Monate sind annehmen.
Liebe Grüße,
dein AStA