Schon wieder Wahlen?

12. Oktober 2014|

Vom 13. bis zum 17. Oktober finden die Wahlen zum Studierendenparlament statt – dabei scheinen doch die letzten Wahlen gerade erst beendet. Eine Bestandsaufnahme.

Siegen, 20. Juni 2014, 14 Uhr. Die letzten Stimmen für StuPa und Fachschaftsräte sind abgegeben, die Wahlstände schließen. Bereits unter der Woche kursieren Gerüchte, die Wahl sei ungültig und müsse wiederholt werden. Wahlbeschwerden werden formuliert und publik gemacht, aus denen mit Ende des Wahlgangs (und vor Beginn der Auszählung) Wahlanfechtungen werden. Doch warum das Ganze?

Die Mitglieder des Wahlausschusses (vom Studierendenparlament anhand der Mehrheitsverhältnisse ausgewählt und eingesetzt, jedoch von den einzelnen hochschulpolitischen Listen meist unabhängig) haben bei der Erstellung der Wahlzettel vier massive Fehler begangen. So wurde weder das zu wählende Organ kenntlich gemacht, noch waren die Fakultäten der einzelnen Kandidat*innen aufgeführt. Auch die Möglichkeit der Vergabe aller Stimmen auf eine Liste war ebenso nicht explizit gekennzeichnet wie die der Enthaltung – die Wähler*innen wurden lediglich mündlich darauf hingewiesen, nachdem die Fehler bereits aufgefallen waren.

Auf der Sitzung des Studierendenparlamentes am 5. Juli kommt das Thema „Wahlanfechtung“ unter Punkt 2 auf die Tagesordnung. Christian Baeyens bietet als Vorsitzender im Namen des Wahlausschusses dessen kompletten Rücktritt sowie den Verzicht auf die Aufwandsentschädigungen an und stellt klar, dass der Wahlausschuss der Pflicht nachkommen würde, eine Wahlwiederholung durchzuführen, gibt jedoch auch zu bedenken, dass bei „allen die Motivation auf null“ (StuPa-Protokoll vom 05. Juli, S. 9) sei. Man wolle sich „noch mal in aller Form dafür entschuldigen, dass […] dieser Fehler unterlaufen“ (ebd.) sei. Er sei kurz vor dem ersten Wahltag aufgefallen, aber als nicht so schwerwiegend erachtet worden, wie später deutlich wurde.

Aus der entstandenen Diskussion ergibt sich folgender Antrag, von Verena Meis (listenlos) wie folgt formuliert: „Das StuPa möge beschließen den aktuellen Wahlausschuss von seinem Amt zu entheben, diesen für ihren Aufwand zu entschädigen, schnellstmöglich einen neuen Wahlausschuss einzusetzen und die Neuwahlen im Wintersemester unter Berücksichtigung der Wahlberechtigung der Erstsemesterstudierenden anzusetzen.“ (StuPa-Protokoll vom 05. Juli, S. 13). Später sollte sich jedoch durch eine Einschätzung des Justiziariats herausstellen, dass Erstsemester nicht berücksichtigt werden können. Denn bei der anstehenden Wahl handelt es sich um eine Wahlwiederholung, bei der sowohl die Kandidat*innen wie auch das Wähler*innenverzeichnis gleich bleiben müssen – lediglich die mittlerweile exmatrikulierten Studierenden verlieren ihr Stimmrecht.

Eine Konsequenz aus dieser Entscheidung ist eine Verlängerung der aktuellen Legislatur, Julian Hopmann (AStA-Referent für akademische Belange) äußert auf der Sitzung seine „Bauchschmerzen dazu […], dass dadurch natürlich die Amtszeit des AStA enorm verlängert wird“ (StuPa-Protokoll vom 05. Juli, S. 16), bei allem Respekt für den Wahlausschuss. Ferhat Yildiz (Wahlausschuss) begründet anschließend den Rücktrittswunsch aller Mitglieder dadurch, „dass es viel zu sehr auf die persönliche Schiene rübergegangen ist, dass wir ständig irgendwie angepöbelt worden sind, dass wir in sozialen Netzwerken irgendwie auch ein bisschen verspottet worden sind und wir sind uns selber […] bewusst [sind], dass wir einen großen Fehler begangen haben, bzw. dass wir diesen Fehler unterschätzt haben, dass der so große Auswirkungen haben kann.“ Man wolle aber nicht als „Deppen vom Dienst dargestellt“ und „ständig auf den Gängen angepöbelt werden“. Man habe „wirklich während der Wahlwoche und nach der Wahlwoche ziemlich viel einstecken müssen“ (StuPa-Protokoll vom 05. Juli, S. 16f) und wolle deswegen gerne zurücktreten.

Bei der folgenden Abstimmung über den Antrag gibt Florian Rubens (AStA-Vorsitz) zu Bedenken, „länger im Amt [zu sein] als der Vorsitz gewählt wurde – deswegen werde [er] dann später den Raum verlassen“ (StuPa-Protokoll vom 05. Juli, S. 18), um also die Entscheidung, die schließlich eine verlängerte Legislatur zu Folge haben könnte, nicht zu beeinflussen. Bei zwölf Ja-Stimmen und vier Enthaltungen wird der Antrag schließlich angenommen, das StuPa spricht sich deutlich für eine Wahlwiederholung aus.

Im Anschluss treten Irina Blödel und Tim Veith (beide listenlos) vom StuPa-Präsidium zurück, Birthe Schildknecht (Juso HSG / AStA-Referentin für externe Kooperationen) und Andreas Weigel (LHG) treten die Nachfolge an und übernehmen die Sitzungsleitung. Der Antrag von Julian Hopmann „Das Studierendenparlament möge der Anfechtung der gesamten Wahl zum Studierendenparlament nach §20 (1)b der Wahlordnung zum Studierendenparlament stattgeben. Da der Wahlausschuss bereits im Vorfeld abgesetzt wurde, wird eine komplette Neuwahl des StuPa (auf der folgenden Sitzung geändert in „Wiederholung der StuPa-Wahl“) im Wintersemester, durch einen neu einzusetzenden Wahlausschuss, innerhalb der ordentlichen Fristen, organisiert und durchgeführt.“ (StuPa-Protokoll vom 05. Juli, S. 25) wird wie der gesamte Tagesordnungspunkt auf die nächste StuPa-Sitzung am 21. Juli vertagt, um sicherzustellen, dass keine weiteren Fehler begangen werden, die zu einer zu kurzfristig zu organisierenden Wahl im laufenden Semester führen.

Das StuPa spricht sich für eine Wahlwiederholung im Wintersemester aus und bespricht das weitere Prozedere auf der Sitzung am 21. Juli, der Antrag wird dort schließlich mit 15 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme angenommen. Im Anschluss an die Abstimmung erklärt StuPa-Sprecher Andreas Weigel (LHG), „dass [im Wahlausschuss die] JUSO HSG vier Sitze, GLL.SDS einen Sitz und LHG einen Sitz besetzen müssen. Die Besetzung eines weiteren Sitzes wird unter JUSO HSG und GLL.SDS gelost.“ Auf das Angebot der freiwilligen Abgabe des auszulosenden fünften Sitzes seitens der Juso HSG geht die GLL.SDS nicht ein. Das Los entscheidet schließlich für die Juso Hochschulgruppe, die durch die Tatsache, dass es der GLL.SDS nicht möglich war eine Person zu benennen, sogar noch einen sechsten Platz im siebenköpfigen Ausschuss erhält, da sie als einzige Liste Ersatzkandidat*innen nennt.

Siegen, September 2014. Mittlerweile hat sich der neue Wahlausschuss konstituiert, der in Kontakt zur Rechtsabteilung der Universität steht, um doppelt abgesichert zu sein, was das Fehlerpotential für die kommende Wahl angeht. Die Wahlwoche ist auf den Zeitraum vom 13. bis zum 17. Oktober festgelegt, die Aufwandsentschädigung für Wahlausschuss-Mitglieder auf 200€ verdoppelt, die für Wahlhelfer*innen von einem auf vier Studiwerks-Gutscheine über 2,70€ vervierfacht. Man möchte sicherstellen, dass bei dieser Wahl nichts schief läuft und genügend Studis zur Wahlurne gelockt werden können – sowohl als Wähler*innen wie als Wahlhelfer*innen.

Interessierte können sich in doodle-Listen eintragen, die auf unserer Homepage veröffentlicht sind. Nachfragen (u.a. dazu) richtet ihr bitte per Mail an den Wahlausschuss
(asta-wahlausschuss@uni-siegen.de).

Die zitierten Protokolle sind online unter www.asta.uni-siegen.de/stupa/41-stupa/protokolle/ einsehbar.

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