Schranken am AR-Parkhaus verstärken die Parkplatzproblematik

25. April 2015|

Seit dem 20. April wird im Parkhaus an der Adolf-Reichwein-Straße gebaut. Vier „halbe“ Etagen, zwei in Richtung Berg, zwei in Richtung Tal, sind zur Installation von Schranken gesperrt, bis zum 9. Mai sollen die Arbeit abgeschlossen sein. Dann kann vorerst wieder auf diesen Flächen geparkt werden. „Der Hintergrund dieser Maßnahme ist die geplante Sanierung des Parkplatzes in der Hölderlinstraße hinter dem Gebäudeteil AR-D. Dieser Parkplatz wird von Beschäftigten der Universität Siegen genutzt. Seit längerer Zeit gibt es auf diesem Parkplatz Sanierungsstau, weshalb er nur eingeschränkt nutzbar ist. Die Sanierung dieses Parkplatzes soll im Juni 2015 beginnen“ heißt es auf der Homepage der Universität.
Die Mitarbeiter*innen der Uni können übergangsweise in dieser Zeit Parkplätze im AR-Parkhaus nutzen. „Die Schranken sind nach der Installation offen. Sie werden erst dann geschlossen, wenn die Bauarbeiten auf dem Parkplatz in der Hölderlinstraße beginnen. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Schranken umgehend wieder geöffnet. […] Die Universität Siegen prüft deshalb sofortige Maßnahmen, um die Situation zu verbessern. Dazu zählt die Anmietung von Parkflächen im hochschulnahen Raum.“
Grund für die Maßnahmen sind gesetzliche Bestimmungen – Quoten, die die Parkmöglichkeiten für Bedienstete und Studierende sicherstellen. Auch mit der Einschränkung der Parkflächen im Parkhaus, die überwiegend von Studierenden genutzt werden, erfüllt die Uni diese.
Der Zeitpunkt der baulichen Veränderungen ist natürlich denkbar ungünstig gewählt. Wir befinden uns beim Einbau der Schranken mitten im Semester, wenn der Parkplatz saniert wird schon fast in der Klausurphase. Dennoch trifft dabei die Uni keine Schuld, sie muss sich nach dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW richten, der der Eigentümer des Geländes ist. Julian Hopmann, Referat für Akademische Belange dazu: „Die Uni hat bereits vor über zwei Jahren die Sanierung des Mitarbeiter*innen Parkplatzes beim BLB beantragt. Dass die Genehmigung erst jetzt erteilt wurde, ist für den BLB nichts Ungewöhnliches. Mit der Genehmigung ist ein unmittelbarer Start der Baumaßnahme verbunden, weshalb hierbei nicht auf die vorlesungsfreie Zeit gewartet werden kann.“ [aus „Info des AStA„, April 2015]

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