Zivilklausel erhalten und ausbauen!

3. November 2017|

Noch wird es nordrhein-westfälischen Universitäten erschwert für militärische Zwecke zu forschen. Mit der neuen Hochschulministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen der schwarz-gelben Landesregierung kann sich das jetzt ändern. Sie sagt in einem Interview des WDRs am Montag, den 16.10.2017: “Ich empfinde mein Amt nicht in erster Linie darin, sozusagen Vorgaben zu machen, wie man Dinge zu behandeln hat oder eben auch nicht.” Die Entscheidung, ob Militärforschung betrieben werde, soll den Universitäten nun einfacher gemacht werden.

Die sogenannte Zivilklausel als Teil des Hochschulzukunftgesetz ist nun gefährdet (§ 3 Abs. 6 HZG NRW). Der Wehretat des Bundes wurde verdoppelt, das könnte sich nun auch auf die Militärforschung an Universitäten in Nordrhein-Westfalen auswirken.

Die Zivilklausel – eine Selbstverpflichtung der Universitäten, dass Forschung und Lehre ausschließlich zivilen Zwecken dienen darf – ist bis heute nur zaghaft formuliert und muss weiterhin präziser formuliert und transparenter behandelt werden. Die Formulierung “Beitrag zu einer nachhaltigen und friedlichen Welt” bietet einige einen großen Interpretationsspielraum. Wir fordern, dass die Zivilklausel verpflichtend in die Grundordnung aller Universitäten aufgenommen wird und sich keine Möglichkeit der Förderungen von Forschung durch Bundeswehrgelder an deutschen Universitäten bietet.

Wir als AStA der Universität Siegen sprechen uns klar gegen die Ausweitung von Drittmittelforschung (§71a HZG NRW) durch Betriebe und Konzerne, die mit Rüstungsforschung in Verbindung stehen, aus. Die Entwicklung der Rüstungsforschung der letzten Jahre sehen wir kritisch. Bei ziviler Forschung ist Transparenz wichtig, weil immer mehr Abhängigkeiten entstehen zwischen Hochschulen und Privatwirtschaft. Wenn ein Unternehmen Forschung an einer staatlichen Universität betreibt, muss die Öffentlichkeit darüber informiert werden. Diese Forschung geht alle an, denn Institutionen wie Universitäten werden durch Steuergelder gebaut und unterhalten. Deswegen dürfen sie nicht zu preisgünstigen Forschungseinrichtungen für Konzerne werden. Als Argumentationsgrundlage dienen hier § 71 und §3 Abs.6 HZG NRW (Beitrag zu einer friedlichen Welt). Anstatt die Finanzierung der Universitäten durch Drittmittel zu fördern, sollten die Einrichtungen durch Institutionen der Landes- und Bundesregierung ausfinanziert werden.

In Siegen soll in Zukunft unter anderem ein Science-Campus entstehen. Wir fordern, dass in Siegen keine Firma an Forschung und Lehre beteiligt werden darf, die sich auch im Bereich der Rüstungsforschung engagiert. Dies gilt natürlich auch für eine Lebenswissenschaftliche Fakultät.

Forschung über Krieg und Konflikte ist dringend notwendig. Auch Gewalt muss im Rahmen der universitären Lehre erforscht werden. Forschung für den Krieg ist nicht zu rechtfertigen. Universitäten sollten der Förderung von Frieden, Demokratie, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit dienen. Deswegen lehnen wir den Vorstoß der schwarz-gelben Landesregierung vehement ab! Die weitere Lockerung der Zivilklausel ist keine Möglichkeit, sich weiter aus der Verantwortung zu ziehen und darf kein Teil einer Umstrukturierung der Bildungslandschaft sein.

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